Musik erleben - Musik leben

Musik erleben - Musik leben

Unser Motto leben wir. Und wir geben unsere Begeisterung für und an Musik gerne weiter. In über 30 Fächern.

erfahren Sie mehr

Musik gestalten - gemeinsam

Musik gestalten - gemeinsam

Alleine Musik zu machen ist sicher schön. Aber gemeinsam zu musizieren einfach unbeschreiblich.

erfahren Sie mehr

Musik fühlen und leben

Musik ist der emotionalste Weg sich auszudrücken. Ob klassisch oder modern.

erfahren Sie mehr

Kündigen

Auszug aus der Schulordnung und Gebührensatzung gültig ab 01.08.2025

  1. Schul- und Unterrichtsorganisation
  2. An- und Abmeldungen

1) Anmeldungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform. Sie sind an den jeweiligen Schulbezirk der
Musikschule Volmetal zu richten. Eine Online-Anmeldung bzw. Kündigung ist auf der Homepage der Musikschule
Volmetal zusätzlich möglich. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
erforderlich. Anmeldungen werden erst durch die Bestätigung der Musikschule wirksam. Ein Anspruch auf
Aufnahme oder Einteilung zu einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht.


2) Anmeldungen sollen jeweils zum Halbjahresbeginn, Kündigungen müssen regelmäßig bis spätestens zwei
Monate vor Halbjahresende (bis zum 31.05. oder bis zum 30.11.) eingegangen sein.
Kündigungen wegen Krankheit nicht nur vorübergehender Art – mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung –
oder bei Wegzug sind an Termine nicht gebunden. Vorübergehende Abmeldungen wegen Krankheit sind vor
dem Unterricht an die Lehrkräfte zu richten. Andernfalls gilt die Abwesenheit als unentschuldigtes Fehlen.


3) Die Konzeption für Musikalische und Tänzerische Früherziehung ist auf 1-2 Jahre angelegt.
Für alle Kurse im Elementarbereich, den Instrumentalunterricht und Gesang gilt abweichend eine Probezeit ab
dem Monat der Unterrichtseinteilung bis Ende des Folgemonats. Die Kündigung muss bis spätestens zum 15.
des Folgemonats eingegangen sein. Innerhalb dieser Probezeit kann der Unterricht ohne Begründung gekündigt
werden.


4) Bei Zahlungsrückständen, bei schuldhafter Sachbeschädigung oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen
kann das Vertragsverhältnis, ohne Einhaltung einer Frist, vom Schulträger beendet werden. Die Entscheidung
hierüber trifft der Schulträger nach Rücksprache mit der Schulleiterin / dem Schulleiter. Die Kündigung wird
schriftlich mitgeteilt.

 

Über dieses Formular können Sie kündigen:

In welchem Bezirk findet der Unterricht statt?*
(*) Pflichtfelder