Musik erleben - Musik leben

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Unser Motto leben wir. Und wir geben unsere Begeisterung für und an Musik gerne weiter. In über 30 Fächern.

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Musik gestalten - gemeinsam

Musik gestalten - gemeinsam

Alleine Musik zu machen ist sicher schön. Aber gemeinsam zu musizieren einfach unbeschreiblich.

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Musik fühlen und leben

Musik ist der emotionalste Weg sich auszudrücken. Ob klassisch oder modern.

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Unterrichtszeiten

Schuljahr

Das Schuljahr entspricht dem der allgemeinbildenden Schulen. Es beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.

Das Schuljahr ist in zwei Halbjahre gegliedert:

  • 01. August bis 31. Januar
  • 01. Februar bis 31. Juli

Die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt für die Musikschule.

Unterrichtseinteilung:

  • musikalische Früherziehung (MFE) 30 / 45 / 60 Minuten,
  • musikalische Grundausbildung (MGA Trommelwirbel) 45 Minuten,
  • instrumentaler Gruppenunterricht 45 Minuten
  • instrumentaler Einzelunterricht 30 oder 45 Minuten,
  • Ballett- und Tanzausbildung 45 /  60 Minuten.

Der Instrumentalunterricht in der Unterstufe (in der Regel 4 Jahre wird grundsätzlich als Gruppenunterricht erteilt. Die Größe und Zusammensetzung der Gruppe bestimmt sich nach der Art des Instrumentes. Die Gruppen werden unter pädagogischen Gesichtspunkten durch den Bezirksleiter im Benehmen mit dem Fachlehrer unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der jeweiligen Schüler gebildet. Voraussetzung für den Übergang des Schülers in die Mittelstufe ist der erfolgreiche Abschluss einer Leistungsüberprüfung, die von dem Fachlehrer und dem Bezirksleiter abgenommen wird. Kommt es dabei nicht zu einer einvernehmlichen Beurteilung, entscheidet der Schulleiter.
Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und den Ergänzungsfächern sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen der Schule verpflichtet. Mehrfach unentschuldigtes Fehlen kann zum Schulausschluss führen. Hierüber entscheidet der Schulleiter.

Öffentliches Auftreten der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben sowie Prüfungen in den von der Musikschule erteilten Fächern bedürfen der Genehmigung der Lehrkräfte bzw. des Schulleiters.