Ermäßigungen / Unterstützung
Hier können Sie sich darüber informieren, welche Ermäßigungen der Gebühren Sie erhalten können.
Es gibt Ermäßigungen…
- Wenn mehrere Mitglieder einer Familie Unterricht an der Musikschule Volmetal erhalten (z.B. Geschwister),
- Wenn ein Teilnehmer mehrere Fächer belegt (z.B. eine Schülerin hat Gesangsunterricht und Klavierunterricht)
- Wenn es eine finanziell schwierige Situation gibt (dies müssen Sie nachweisen, der Träger entscheidet über Ihren Antrag)
- Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, oder Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen (hierfür müssen Sie den Leistungsnachweis einreichen)
Hier folgt der genaue Wortlaut der entsprechenden Absätze in der Schulordnung und Gebührensatzung der Musikschule Volmetal vom 27. Juni 2025:
§ 3 Ermäßigungen / Erlass
(1) Familienermäßigung Die Unterrichtsgebühren ermäßigen sich, wenn mehrere Mitglieder einer Familie mit gleicher Wohnadresse gleichzeitig an der Musikschule unterrichtet werden, für das zweite Familienmitglied um 25%, für das dritte Familienmitglied um 30% und für das vierte und jedes weitere Familienmitglied um 35%. Dabei wird der teuerste Unterricht jeweils zu 100 % berechnet.
(2) Ermäßigung bei Mehrfachbelegung Die Unterrichtsgebühren ermäßigen sich, wenn eine Schülerin / ein Schüler in mehreren Fächern unterrichtet wird, für das zweite und jedes weitere Fach entsprechend der Familienermäßigung gem. (1). Dabei wird der teuerste Unterricht jeweils zu 100 % berechnet. Im Falle der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) instrumental/vokal (die letzten zwei Jahre vor der Eignungsprüfung für ein Studium der Musik an einer Musikhochschule oder Universität) kann der Unterricht mit 45 oder 60 Minuten erteilt werden. Das für das Studium notwendige zweite Fach wird mit 30 Minuten erteilt und ist gebührenfrei. Voraussetzung sind die Befürwortung und entsprechend sehr gute Beurteilung durch die Fachlehrerin/ den Fachlehrer, eine bestandene Eignungsprüfung durch die Fachlehrkraft und die Schulleitung und die Einhaltung aller in den Regelungen der SVA instrumental/ vokal aufgeführten Bedingungen. Im Falle der Studienvorbereitenden Ausbildung Ballett (die letzten zwei – drei Jahre vor der Eignungsprüfung für ein Tanzstudium an einer Hochschule oder einem vergleichbaren Ausbildungsinstitut) werden zwei Gruppenunterrichte zuzüglich eines Förderkurses von 90 Min erteilt. Die Gebühren werden nur in Höhe des Förderkurses erhoben. Voraussetzung ist die Befürwortung und entsprechend sehr gute Beurteilung durch die Fachlehrerin/ den Fachlehrer, eine bestandene Eignungsprüfung durch die Fachlehrkraft und die Schulleitung und die Einhaltung aller in den Regelungen der SVA Ballett aufgeführten Bedingungen.
(3) Individuelle Ermäßigung Die Unterrichtsgebühren können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden, wenn besonders schwierige finanzielle Verhältnisse vorliegen und Fleiß oder Begabung der Schülerin / des Schülers dies rechtfertigen. Hierüber entscheidet die Musikschulleitung im Einvernehmen mit der jeweiligen Bezirksleitung und mit der Stadt Meinerzhagen.
(4) Sozialermäßigung Personen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen (ausschließlich bei Vorlage einer entsprechenden gültigen Bescheinigung) können einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Die Unterrichtsgebühren ermäßigen sich um 50%.
(5) Ausschlüsse: Für die Unterrichtsformen Musikalische Früherziehung, Tänzerische Früherziehung, musikalische Eltern-Kind Gruppe und Musikalische Grundausbildung wird kein Erlass gewährt.
Antrag auf Bildung und Teilhabe: Zusätzlich können Sie bei Nachweis der erforderlichen Unterlagen einen Antrag auf Bildung und Teilhabe an der Musikschule Volmetal einreichen. Senden Sie diesen bitte an sekretariat@musikschule-volmetal.de. Hierüber können Sie, wenn die erforderlichen Bedingeungen erfüllt sind, einen Zuschuss erhalten.